Richterstab
Richterstab (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Richterstab | die Richterstäbe |
Genitiv | des Richterstabes des Richterstabs |
der Richterstäbe |
Dativ | dem Richterstab dem Richterstabe |
den Richterstäben |
Akkusativ | den Richterstab | die Richterstäbe |
Worttrennung:
- Rich·ter·stab, Plural: Rich·ter·stä·be
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɪçtɐˌʃtaːp]
- Hörbeispiele: Richterstab (Info)
Bedeutungen:
- [1] historisch: Stab, der von einem Richter als Symbol der richterlichen Macht und Würde getragen wurde und beim Standgericht als Schwurstab diente
Synonyme:
- [1] Richterzepter
Beispiele:
- [1] „Den Vorsitz hatte ein Richter, der das Urteil der 12 Schöffen verkünden mußte. Symbolisch wurde bei dieser Verkündung der Richterstab zerbrochen und die Stücke vor die Füße des Angeklagten geworfen.“[1]
- [1] „Auch in zeitgenössischen Darstellungen werden Richter in dieser Tracht dargestellt, als Beispiel dazu soll die Darstellung eines Richters mit Richterstab in der Szene Anbetung der Heiligen Drei Könige des Freskenzyklus im Dominikanerkloster San Marco in Florenz von Fra Angelico dienen.“[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Deutsches Rechtswörterbuch „Richterstab“
Quellen:
- Maike Vogt-Lüerssen: Alltagsgeschichte des Mittelalters – VIII. 2. Gericht, Richter und Schöffen. In: kleio.org. Abgerufen am 8. April 2012.
- Wikipedia-Artikel „Der heilige Sebastian (Antonello da Messina)“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: abschirrtet
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