Sachlage

Sachlage (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Sachlage

die Sachlagen

Genitiv der Sachlage

der Sachlagen

Dativ der Sachlage

den Sachlagen

Akkusativ die Sachlage

die Sachlagen

Worttrennung:

Sach·la·ge, Plural: Sach·la·gen

Aussprache:

IPA: [ˈzaxˌlaːɡə]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] augenblickliche Situation, der Stand der Dinge

Synonyme:

[1] Gegebenheit, Lage, Status, Situation, Zustand

Beispiele:

[1] „Angesichts dieser Sachlage ist es zumindest nicht ausgeschlossen, daß im Falle einer Streitigkeit aus dem Bereich des kirchlichen öffentlichen Sachenrechts außer dem staatlichen auch ein kirchlicher Rechtsweg eröffnet ist.“[1]
[1] „Aber schon dreizehn Tage später hatte sich die Sachlage plötzlich geändert.“[2]
[1] „Er hat die Bürgermeister der drei Gemeinden eingeladen und sie zur Sachlage informiert.“[3]
[1] „Mollath hatte dies immer bestritten, doch in diesem Fall beurteilten die Richter die Sachlage anders.“[4]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] canoo.net „Sachlage
[1] Duden online „Sachlage
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachlage
[1] The Free Dictionary „Sachlage
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Sachlage
[1] myDict.com „Sachlage
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Sachlage
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonSachlage
[1] Wahrig Synonymwörterbuch „Sachlage“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Rainer Mainusch: Die öffentlichen Sachen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Begründung und Konsequenzen ihres verfassungsrechtlichen Status. Mohr Siebeck, Tübingen 1995, ISBN 978-3-16-146443-0, Seite 171
  2. Stefan von Below, Stefan Breit: Wald - von der Gottesgabe zum Privateigentum. Gerichtliche Konflikte zwischen Landesherren und Untertanen um den Wald in der frühen Neuzeit. Lucius und Lucius, Stuttgart 1998, ISBN 978-3-8282-0079-1, Seite 109
  3. Aus für weitere drei Bezirksgerichte www.orf.at, abgerufen am 28. August 2014
  4. Gericht spricht Mollath frei: Ausgewogenes Urteil www.noz.de, abgerufen am 28. August 2014
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