Schifffahrtsgericht

Schifffahrtsgericht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Schifffahrtsgericht die Schifffahrtsgerichte
Genitiv des Schifffahrtsgerichts
des Schifffahrtsgerichtes
der Schifffahrtsgerichte
Dativ dem Schifffahrtsgericht
dem Schifffahrtsgerichte
den Schifffahrtsgerichten
Akkusativ das Schifffahrtsgericht die Schifffahrtsgerichte

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schiffahrtsgericht

Worttrennung:

Schiff·fahrts·ge·richt, Plural: Schiff·fahrts·ge·rich·te

Aussprache:

IPA: [ˈʃɪffaːɐ̯t͡sɡəˌʁɪçt]
Hörbeispiele:  Schifffahrtsgericht (Info)

Bedeutungen:

[1] Ort der Rechtsprechung (Gericht), was Themen der Binnenschifffahrt angeht

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Schifffahrt und Gericht mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Seegerichtshof

Oberbegriffe:

[1] Amtsgericht

Beispiele:

[1] „Jede Dienstvernachlässigung der Lootsen muß er sogleich selbst bestrafen, oder dem Schifffahrtsgerichte zur schnellen Bestrafung anzeigen.“ (1851)[1]
[1] „In Binnenschifffahrtssachen und damit zusammenhängenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist das Amtsgericht Hamburg als Schifffahrtsgericht ausschließlich zuständig.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Schifffahrtsgericht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schifffahrtsgericht
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schifffahrtsgericht
[1] Duden online „Schifffahrtsgericht

Quellen:

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