Schreibverbot
Schreibverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Schreibverbot | die Schreibverbote |
Genitiv | des Schreibverbotes des Schreibverbots |
der Schreibverbote |
Dativ | dem Schreibverbot dem Schreibverbote |
den Schreibverboten |
Akkusativ | das Schreibverbot | die Schreibverbote |
Worttrennung:
- Schreib·ver·bot, Plural: Schreib·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃʁaɪ̯pfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Schreibverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verbot, zu schreiben
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs schreiben und dem Substantiv Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Der Roman endet mit einer heimlichen Trauung; die aber brachte Schnitzler den Undank der Reichsschrifttumskammer ein, die ihm Schreibverbot auferlegte, etwa für zehn Monate.“[1]
Übersetzungen
[1] Verbot, zu schreiben
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Schreibverbot“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schreibverbot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schreibverbot“
- [1] Duden online „Schreibverbot“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schreibverbot“
Quellen:
- Heinrich Böll: Ansichten eines Clowns. Roman. Insel, Leipzig 1990, ISBN 3-7351-0161-5, Seite 36. Erstveröffentlichung 1963.
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