Schuldübernahme
Schuldübernahme (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Schuldübernahme | die Schuldübernahmen |
Genitiv | der Schuldübernahme | der Schuldübernahmen |
Dativ | der Schuldübernahme | den Schuldübernahmen |
Akkusativ | die Schuldübernahme | die Schuldübernahmen |
Worttrennung:
- Schuld·über·nah·me, Plural: Schuld·über·nah·men
Aussprache:
- IPA: [ˈʃʊltˌʔyːbɐnaːmə]
- Hörbeispiele: Schuldübernahme (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: vertragsmäßiger Eintritt eines Schuldners in ein bestehendes Schuldverhältnis anstelle des bisherigen Schuldners
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Übernahme
Beispiele:
- [1] Diese Schuldübernahme wird vor einem Notar festgehalten.
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Schuldübernahme“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldübernahme“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldübernahme“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schuldübernahme“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schuldübernahme“
- [1] Duden online „Schuldübernahme“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldübernahme“
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