Schuldübernahme

Schuldübernahme (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Schuldübernahme die Schuldübernahmen
Genitiv der Schuldübernahme der Schuldübernahmen
Dativ der Schuldübernahme den Schuldübernahmen
Akkusativ die Schuldübernahme die Schuldübernahmen

Worttrennung:

Schuld·über·nah·me, Plural: Schuld·über·nah·men

Aussprache:

IPA: [ˈʃʊltˌʔyːbɐnaːmə]
Hörbeispiele:  Schuldübernahme (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: vertragsmäßiger Eintritt eines Schuldners in ein bestehendes Schuldverhältnis anstelle des bisherigen Schuldners

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Übernahme

Beispiele:

[1] Diese Schuldübernahme wird vor einem Notar festgehalten.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Schuldübernahme
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldübernahme
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldübernahme
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchuldübernahme
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schuldübernahme
[1] Duden online „Schuldübernahme
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldübernahme“
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