Schuldzuweisung
Schuldzuweisung (Deutsch)
    
    Substantiv, f
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Schuldzuweisung | die Schuldzuweisungen | 
| Genitiv | der Schuldzuweisung | der Schuldzuweisungen | 
| Dativ | der Schuldzuweisung | den Schuldzuweisungen | 
| Akkusativ | die Schuldzuweisung | die Schuldzuweisungen | 
Worttrennung:
- Schuld·zu·wei·sung, Plural: Schuld·zu·wei·sun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈʃʊltt͡suˌvaɪ̯zʊŋ]
- Hörbeispiele: Schuldzuweisung (Info)
Bedeutungen:
- [1] die Vergabe von Schuld an jemanden/etwas; das Zuweisen von Schuld
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Zuweisung
Beispiele:
- [1] Das Gericht nahm die Schuldzuweisung des Klägers gegen den Angeklagten zur Kenntnis.
Übersetzungen
    
 [1] die Vergabe von Schuld an jemanden/etwas; das Zuweisen von Schuld
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Schuldzuweisung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldzuweisung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schuldzuweisung“
- [*] The Free Dictionary „Schuldzuweisung“
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