Sondereigentum
Sondereigentum (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Sondereigentum | die Sondereigentume |
Genitiv | des Sondereigentums | der Sondereigentume |
Dativ | dem Sondereigentum | den Sondereigentumen |
Akkusativ | das Sondereigentum | die Sondereigentume |
Worttrennung:
- Son·der·ei·gen·tum, Plural: Son·der·ei·gen·tu·me
Aussprache:
- IPA: [ˈzɔndɐˌʔaɪ̯ɡn̩tuːm]
- Hörbeispiele: Sondereigentum (Info)
Bedeutungen:
- [1] dasjenige Eigentum, das einem Mitbesitzer einer Immobilie alleine gehört
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem sonder- und Eigentum
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Alleineigentum, Privateigentum
Gegenwörter:
- [1] Gemeinschaftseigentum
Oberbegriffe:
- [1] Wohnungseigentum
Beispiele:
- [1] Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist in der Regel genau in der Teilungserklärung definiert.
- [1] Nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz ein Sondereigentum ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung.
- [1] Sondereigentum muss auf eigene Kosten instand gehalten werden.
- [1] „Ein unselbständiger Bestandteil einer Liegenschaft, an dem kein Sondereigentum möglich ist, kann nur dann vorliegen, wenn die Sache entweder überhaupt nicht oder nur unter so schweren Beschädigungen oder Kosten vom Grund entfernt werden kann, daß dies untunlich wäre (§ 293 ABGB.).“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Einräumung von Sondereigentum
Wortbildungen:
- sondereigentumsfähig
Übersetzungen
[1] dasjenige Eigentum, das einem Mitbesitzer einer Immobilie alleine gehört
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Sondereigentum“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sondereigentum“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sondereigentum“
- [1] Duden online „Sondereigentum“
Quellen:
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