Täterwissen
Täterwissen (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Täterwissen | — |
Genitiv | des Täterwissens | — |
Dativ | dem Täterwissen | — |
Akkusativ | das Täterwissen | — |
Worttrennung:
- Tä·ter·wis·sen, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈtɛːtɐˌvɪsn̩]
- Hörbeispiele: Täterwissen (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kriminalistik: ein Wissen, welches ausschließlich der/die Täter (einer Straftat) haben können
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Täter und Wissen
Oberbegriffe:
- [1] Wissen
Beispiele:
- [1] Hat ein Verdächtiger Täterwissen preisgegeben, kann er überführt werden.
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Täterwissen“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Täterwissen“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Täterwissen“
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