Tatzeit
Tatzeit (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Tatzeit | die Tatzeiten |
Genitiv | der Tatzeit | der Tatzeiten |
Dativ | der Tatzeit | den Tatzeiten |
Akkusativ | die Tatzeit | die Tatzeiten |
Worttrennung:
- Tat·zeit, Plural: Tat·zei·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈtaːtˌt͡saɪ̯t]
- Hörbeispiele: Tatzeit (Info)
- Reime: -aːtt͡saɪ̯t
Bedeutungen:
- [1] Zeit oder Zeitraum, an dem eine Straftat vollbracht wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Tat und Zeit
Oberbegriffe:
- [1] Zeit
Beispiele:
- [1] „Dass sie für beide Tatzeiten kein Alibi vorweisen konnte und nicht zuletzt ihr stoisches Schweigen in den Verhören erhärteten den Verdacht.“[1]
Übersetzungen
[1] Zeit oder Zeitraum, an dem eine Straftat vollbracht wurde
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Tatzeit“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Tatzeit“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Tatzeit“
- [*] The Free Dictionary „Tatzeit“
- [1] Duden online „Tatzeit“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Tatzeit“
Quellen:
- Mechtild Borrmann: Grenzgänger. Die Geschichte einer verlorenen deutschen Kindheit. Roman. Droemer, München 2019, ISBN 978-3-426-30608-6, Seite 263.
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