Testierfreiheit
Testierfreiheit (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
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Nominativ | die Testierfreiheit | — |
Genitiv | der Testierfreiheit | — |
Dativ | der Testierfreiheit | — |
Akkusativ | die Testierfreiheit | — |
Worttrennung:
- Tes·tier·frei·heit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: Testierfreiheit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Möglichkeit, in den der Privatautonomie gesetzten Grenzen (Pflichtteilsrecht sowie die allgemein für Rechtsgeschäfte geltenden Verbote von Sittenwidrigkeit und Verstößen gegen Verbotsgesetze) durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen zu verfügen, um so von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen
Herkunft:
Beispiele:
- [1] Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist grundrechtlich in Art. 14 GG abgesichert.
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Testierfreiheit“
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