Tribunalrat
Tribunalrat (Deutsch)
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Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Tribunalrat
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die Tribunalräte
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Genitiv | des Tribunalrates des Tribunalrats
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der Tribunalräte
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Dativ | dem Tribunalrat dem Tribunalrate
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den Tribunalräten
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Akkusativ | den Tribunalrat
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die Tribunalräte
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Worttrennung:
- Tri·bu·nal·rat, Plural: Tri·bu·nal·räte
Aussprache:
- IPA: [tʁibuˈnaːlˌʁaːt]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -aːlʁaːt
Bedeutungen:
- [1] veraltet, 18. und 19. Jahrhundert: ein Titel
Oberbegriffe:
- [1] Rat
Beispiele:
- [1] „‚Das war der Tribunalrat Igeler mit seinen Töchtern‘, sagte der Major.“[1]
- [1] Seit 1756 wurde ein Rechtsausschuß (sog Jurisdiktionskommission), zunächst aus zwei Geheimen Finanzräten und einem Tribunalrat […] gebildet.[2]
- [1] Es ist aber kein Zweifel, daß er seine Beförderung vom Staatsanwalt in einer oberschlesischen Provinzstadt zum Tribunalrat in Königsberg vornehmlich seiner politischen Gesinnung zu verdanken hatte.[3]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1]
Quellen:
- Wilhelm Raabe: Abu Telfan oder Die Heimkehr vom Mondgebirge. Eduard Hallberger, Stuttgart 1867
- Deutsches Verwaltungsrecht, Band 1, Wilhelm Laforet. Abgerufen am 26. September 2015.
- Juden im öffentlichen Leben Deutschlands, Ernest Hamburger. Abgerufen am 26. September 2015.
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