Unterschriftserfordernis
Unterschriftserfordernis (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Unterschriftserfordernis
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die Unterschriftserfordernisse
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Genitiv | des Unterschriftserfordernisses
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der Unterschriftserfordernisse
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Dativ | dem Unterschriftserfordernis dem Unterschriftserfordernisse
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den Unterschriftserfordernissen
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Akkusativ | das Unterschriftserfordernis
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die Unterschriftserfordernisse
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Worttrennung:
- Un·ter·schrifts·er·for·der·nis, Plural: Un·ter·schrifts·er·for·der·nis·se
Aussprache:
- IPA: [ˈʊntɐʃʁɪft͡sʔɛɐ̯ˌfɔʁdɐnɪs]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Notwendigkeit der Gegenzeichnung
Herkunft:
- Determinativkompositum der Substantive Unterschrift und Erfordernis mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Erfordernis
Beispiele:
- [1] „Es wird besonders auf das Unterschriftserfordernis, v. a. der Sachaufwandsträger, und die Notwendigkeit einer detaillierten Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen hingewiesen.“[1]
- [1] „Auch bei Erledigungen, für deren Ausfertigung § 96 letzter Satz BAO gilt, (Erstellung in Lochkartentechnik oder in einem ähnlichen Verfahren) ist das aus den ersten beiden Sätzen dieser Bestimmung ableitbare Unterschriftserfordernis auf der Urschrift (ist die Urschrift nicht zugleich »Ausfertigung« iSd § 96 erster Satz BAO, sind darunter Konzept, Entwurf, Referatsbogen usw zu verstehen) essentiell (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).“[2]
- [1] „Enthält der Bericht des Abschlußprüfers auch den Jahresabschluß, so entfällt für den Abschlußprüfer das Unterschriftserfordernis gemäß Abs. 1.“[3]
- [1] „Nur bei Anerkennung aller dieser Unterschriften sei das zahlenmäßige Unterschriftserfordernis des §31 Abs1 TGWO 1973 (mindestens ein Viertel der Wahlwerber) erfüllt, nicht aber bei gesetzmäßiger Berücksichtigung nur der bloßen Wahlwerber, die nicht zugleich als Zustellungsbevollmächtigte auftraten.“[4]
- [1] „Das Unterschriftserfordernis sollte grundsätzlich auch elektronisch erfüllt werden können.“[5]
Übersetzungen
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Quellen:
- Amtlicher Schulanzeiger Regierungsbezirk Unterfranken, abgerufen am 19. Dezember 2015
- Rechtssatz des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. April 1986
- Verordnung des österreichischen Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung (RLVVU), BGBl. Nr. 757/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 34/2015
- Spruch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 6. Dezember 1986 1.2.1.2.
- Überprüfung legistischer Vorhaben auf Auswirkungen in Bezug auf die IKT – Leitfaden für Legistinnen und Legisten, 1.1.5, abgerufen am 19. Dezember 2015
- Regierung für Unterfranken: Kurzanleitung Wein-Online, abgerufen am 19. Dezember 2015
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