Verfassungsorgan

Verfassungsorgan (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Verfassungsorgan die Verfassungsorgane
Genitiv des Verfassungsorgans der Verfassungsorgane
Dativ dem Verfassungsorgan den Verfassungsorganen
Akkusativ das Verfassungsorgan die Verfassungsorgane

Worttrennung:

Ver·fas·sungs·or·gan, Plural: Ver·fas·sungs·or·ga·ne

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈfasʊŋsʔɔʁˌɡaːn]
Hörbeispiele:  Verfassungsorgan (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik: staatliches Organ, das direkt von der Verfassung eingesetzt wird

Oberbegriffe:

[1] Staatsorgan, Organ

Unterbegriffe:

[1] Bundespräsident, Bundesrat, Bundesregierung, Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Bundesversammlung, Gemeinsamer Ausschuss

Beispiele:

[1] Der Bundestagspräsident begrüßte die Vertreter der Verfassungsorgane.
[1] Man unterscheidet zwischen ständigen und nichtständigen Verfassungsorganen.
[1] „[Das mongolische Verfassungsgericht] kann bis hin zur Amtsenthebung der obersten Verfassungsorgane auf Antrag tätig werden.“[1]
[1] „Dass ein amerikanischer Regierungschef Vertreter eines anderen Verfassungsorgans so direkt angreift, hat es in Washington noch nicht gegeben.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] ein gesetzgebendes Verfassungsorgan, ein rechtsprechendes Verfassungsorgan

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Verfassungsorgan
[1] Duden online „Verfassungsorgan

Quellen:

  1. Erkenntnis des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2015
  2. Malte Herwig: Rammbock. In: Stern. Nummer Heft 7, 2017, Seite 26-35, Zitat Seite 34.
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