Vorkäufer
Vorkäufer (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Vorkäufer | die Vorkäufer |
Genitiv | des Vorkäufers | der Vorkäufer |
Dativ | dem Vorkäufer | den Vorkäufern |
Akkusativ | den Vorkäufer | die Vorkäufer |
Worttrennung:
- Vor·käu·fer, Plural: Vor·käu·fer
Aussprache:
- IPA: [ˈfoːɐ̯ˌkɔɪ̯fɐ]
- Hörbeispiele: Vorkäufer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, die etwas zu einem frühen Zeitpunkt erwirbt, zu dem andere Interessenten noch nicht kaufen können, meist, weil diese Person ihr Vorkaufsrecht geltend macht
Herkunft:
- vom Substantiv Vorkauf
Weibliche Wortformen:
- [1] Vorkäuferin
Oberbegriffe:
- [1] Käufer
Beispiele:
- [1] „Der Verpflichtete ist aber berechtigt zu verlangen, daß der Vorkäufer den Vorkauf auf alle Sachen erstreckt, die nicht ohne Nachteil für den Verkäufer von den übrigen getrennt werden können.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Vorkäufer“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorkäufer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vorkäufer“
- [1] Duden online „Vorkäufer“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Vorkäufer“
Quellen:
- Die Hessische Forstverwaltung nach dem Gesetz vom 16. November 1923, Helmut Weimer, 1934. Abgerufen am 4. Februar 2020.
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