Vorkaufsrecht
Vorkaufsrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Vorkaufsrecht | die Vorkaufsrechte |
Genitiv | des Vorkaufsrechtes des Vorkaufsrechts |
der Vorkaufsrechte |
Dativ | dem Vorkaufsrecht dem Vorkaufsrechte |
den Vorkaufsrechten |
Akkusativ | das Vorkaufsrecht | die Vorkaufsrechte |
Worttrennung:
- Vor·kaufs·recht, Plural: Vor·kaufs·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈfoːɐ̯kaʊ̯fsˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Vorkaufsrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: gesetzliches oder vereinbartes Recht, beim Kauf einer Sache gegenüber den anderen Kaufinteressenten bevorzugt zu werden
Abkürzungen:
- [1] VR
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Vorkauf und Recht mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Bezugsrecht
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] „Kürzlich klopften die Politiker der Stadt einander noch auf die Schultern, weil sie einem Immobiliengiganten erstmals mittels Vorkaufsrecht ein Haus abspenstig gemacht hatten.“[1]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Vorkaufsrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorkaufsrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vorkaufsrecht“
- [1] The Free Dictionary „Vorkaufsrecht“
- [1] Duden online „Vorkaufsrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vorkaufsrecht“
- [1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorkaufsrecht“ auf wissen.de
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Vorkaufsrecht“
Quellen:
- Sigrid Neudecker: Hamburg verkauft 62 Gebäude – an sich selbst. In: Zeit Online. 5. Dezember 2018, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 22. Juli 2019).
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