Waffenpass

Waffenpass (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Waffenpass die Waffenpässe
Genitiv des Waffenpasses der Waffenpässe
Dativ dem Waffenpass den Waffenpässen
Akkusativ den Waffenpass die Waffenpässe

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Waffenpaß

Worttrennung:

Waf·fen·pass, Plural: Waf·fen·päs·se

Aussprache:

IPA: [ˈvafn̩ˌpas]
Hörbeispiele:  Waffenpass (Info)

Bedeutungen:

[1] Österreich: amtliches Dokument, das zum Erwerb, Besitz und Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Waffe und Pass sowie dem Fugenelement -n

Synonyme:

[1] Waffenschein

Sinnverwandte Wörter:

[1] Waffenbesitzkarte

Oberbegriffe:

[1] Pass

Beispiele:

[1] „Er hat keinen Waffenpass und war daher nicht zum Führen einer Faustfeuerwaffe berechtigt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Waffenpass (Österreich)
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffenpass
[1] Duden online „Waffenpass
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWaffenpass
[1] Waffenpass. In: oesterreich.gv.at. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, archiviert vom Original am 4. November 2020 abgerufen am 4. Dezember 2020.

Quellen:

  1. Austria Presse Agentur: Mit Pistole im Hörsaal: Prozess gegen Wiener Studenten beginnt am 5. Dezember. In: Der Standard digital. 29. November 2019 (URL, abgerufen am 4. Dezember 2020).
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