Waffenschein

Waffenschein (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Waffenschein die Waffenscheine
Genitiv des Waffenscheines
des Waffenscheins
der Waffenscheine
Dativ dem Waffenschein
dem Waffenscheine
den Waffenscheinen
Akkusativ den Waffenschein die Waffenscheine

Worttrennung:

Waf·fen·schein, Plural: Waf·fen·schei·ne

Aussprache:

IPA: [ˈvafn̩ˌʃaɪ̯n]
Hörbeispiele:  Waffenschein (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: amtliches Dokument, das zum Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Waffe und Schein sowie dem Fugenelement -n

Synonyme:

[1] Österreich: Waffenpass

Sinnverwandte Wörter:

[1] Waffenbesitzkarte

Oberbegriffe:

[1] Schein

Beispiele:

[1] „Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt. Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen der Waffe, nicht aber zum Besitz.“[1]

Wortbildungen:

waffenscheinfrei

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Waffenschein
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffenschein
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Waffenschein
[1] Duden online „Waffenschein
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWaffenschein
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Waffenschein
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffenschein“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Waffenschein“ (Stabilversion).
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