Waffentat
Waffentat (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Waffentat | die Waffentaten |
Genitiv | der Waffentat | der Waffentaten |
Dativ | der Waffentat | den Waffentaten |
Akkusativ | die Waffentat | die Waffentaten |
Worttrennung:
- Waf·fen·tat, Plural: Waf·fen·ta·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈvafn̩ˌtaːt]
- Hörbeispiele: Waffentat (Info)
Bedeutungen:
- [1] Tat, Handlung, Aktion unter Einsatz von Waffen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Waffe und Tat sowie dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- [1] Tat
Beispiele:
- [1] „Sein Prahlen mit seinen Waffentaten bezog sich zudem so ganz auf sich selbst und hatte für den Miko, mit dessen Volke er nie in Feindschaft gewesen, so wenig Beleidigendes, daß die Eigenliebe dieses auch nie verletzt worden war.“[1]
Übersetzungen
[1] Tat, Handlung, Aktion unter Einsatz von Waffen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Waffentat“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffentat“
Quellen:
- Charles Sealsfield: Der Legitime und die Republikaner. Eine Geschichte aus dem letzten amerikanisch-englischen Kriege. Greifenverlag, Rudolstadt 1989, ISBN 3-7352-0163-6, Seite 203. Zuerst 1833; diese Ausgabe beruht auf der von 1847.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: Tatwaffen
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