Wahlverteidiger
Wahlverteidiger (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Wahlverteidiger | die Wahlverteidiger |
Genitiv | des Wahlverteidigers | der Wahlverteidiger |
Dativ | dem Wahlverteidiger | den Wahlverteidigern |
Akkusativ | den Wahlverteidiger | die Wahlverteidiger |
Worttrennung:
- Wahl·ver·tei·di·ger, Plural: Wahl·ver·tei·di·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈvaːlfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡɐ]
- Hörbeispiele: Wahlverteidiger (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: von einem Angeklagten ausgewählter Verteidiger
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Wahl und Verteidiger
Gegenwörter:
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Verteidiger
Beispiele:
- [1] „Ursprünglich war für den 414. Verhandlungstag geplant, dass Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert mit seinem Schlussvortrag beginnt.“[1]
Übersetzungen
[1] Recht: von einem Angeklagten ausgewählter Verteidiger
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Wahlverteidiger“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wahlverteidiger“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Wahlverteidiger“
- [1] Duden online „Wahlverteidiger“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wahlverteidiger“
- [1] wissen.de – Lexikon „Wahlverteidiger“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Wahlverteidiger“
Quellen:
- Julia Jüttner: NSU-Prozess: Richter wirft Verteidigern Verschleppungstaktik vor. In: Spiegel Online. 13. März 2018, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 25. April 2018).
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