Pflichtverteidiger

Pflichtverteidiger (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Pflichtverteidiger die Pflichtverteidiger
Genitiv des Pflichtverteidigers der Pflichtverteidiger
Dativ dem Pflichtverteidiger den Pflichtverteidigern
Akkusativ den Pflichtverteidiger die Pflichtverteidiger

Worttrennung:

Pflicht·ver·tei·di·ger, Plural: Pflicht·ver·tei·di·ger

Aussprache:

IPA: [ˈp͡flɪçtfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡɐ]
Hörbeispiele:  Pflichtverteidiger (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: vom Gericht bestellter Verteidiger, auf den ein Rechtsanspruch seitens des Angeklagten besteht

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus den Substantiven Pflicht und Verteidiger

Gegenwörter:

[1] Wahlverteidiger

Weibliche Wortformen:

[1] Pflichtverteidigerin

Oberbegriffe:

[1] Verteidiger, Anwalt

Beispiele:

[1] In vielen Fällen kann der Angeklagte wählen, ob er einen eigenen Verteidiger benennen oder auf einen Pflichtverteidiger zurückgreifen will.
[1] „Es ist gerichtsbekannt, daß der Pflichtverteidiger des Angeklagten unter Altersschwäche leidet und einen Sprachfehler hat, so daß er kaum zu verstehen ist.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Pflichtverteidiger
[1] Duden online „Pflichtverteidiger
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pflichtverteidiger
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPflichtverteidiger
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Pflichtverteidiger

Quellen:

  1. Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 27.
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