Pflichtverteidiger
Pflichtverteidiger (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Pflichtverteidiger | die Pflichtverteidiger |
Genitiv | des Pflichtverteidigers | der Pflichtverteidiger |
Dativ | dem Pflichtverteidiger | den Pflichtverteidigern |
Akkusativ | den Pflichtverteidiger | die Pflichtverteidiger |
Worttrennung:
- Pflicht·ver·tei·di·ger, Plural: Pflicht·ver·tei·di·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈp͡flɪçtfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡɐ]
- Hörbeispiele: Pflichtverteidiger (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: vom Gericht bestellter Verteidiger, auf den ein Rechtsanspruch seitens des Angeklagten besteht
Herkunft:
- [1] Determinativkompositum aus den Substantiven Pflicht und Verteidiger
Gegenwörter:
- [1] Wahlverteidiger
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Verteidiger, Anwalt
Beispiele:
- [1] In vielen Fällen kann der Angeklagte wählen, ob er einen eigenen Verteidiger benennen oder auf einen Pflichtverteidiger zurückgreifen will.
- [1] „Es ist gerichtsbekannt, daß der Pflichtverteidiger des Angeklagten unter Altersschwäche leidet und einen Sprachfehler hat, so daß er kaum zu verstehen ist.“[1]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Pflichtverteidiger“
- [1] Duden online „Pflichtverteidiger“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pflichtverteidiger“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Pflichtverteidiger“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Pflichtverteidiger“
Quellen:
- Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 27.
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