Weggeld
Weggeld (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Weggeld | die Weggelder |
Genitiv | des Weggeldes des Weggelds |
der Weggelder |
Dativ | dem Weggeld dem Weggelde |
den Weggeldern |
Akkusativ | das Weggeld | die Weggelder |
Worttrennung:
- Weg·geld, Plural: Weg·gel·der
Aussprache:
- IPA: [ˈveːkˌɡɛlt]
- Hörbeispiele: Weggeld (Info)
- Reime: -eːkɡɛlt
Bedeutungen:
- [1] Erstattung des Aufwandes für Fahrtkosten
- [2] das Geld, das für die Benutzung eines Weges/einer Straße entrichtet werden muss
Beispiele:
- [2] „Ein Stück außerhalb der Stadt Mzcheta kommen wir wieder an einen Schlagbaum, wo Karnej die Quittung für bezahltes Weggeld vorzeigen muß.“[1]
Übersetzungen
[1] Erstattung des Aufwandes für Fahrtkosten
[2] das Geld, das für die Benutzung eines Weges/einer Straße entrichtet werden muss
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Weggeld“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Weggeld“
- [1, 2] Duden online „Weggeld“
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Wegegeld“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Quellen:
- Knut Hamsun: Im Märchenland. Rütten & Loening, Berlin 1990 (übersetzt von Cläre Greverus Mjoën, Gertrud Ingeborg Klett), ISBN 3-352-00299-1, Seite 163. Norwegisches Original 1903.
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