Wertguthabenvereinbarung
Wertguthabenvereinbarung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Wertguthabenvereinbarung | die Wertguthabenvereinbarungen |
Genitiv | der Wertguthabenvereinbarung | der Wertguthabenvereinbarungen |
Dativ | der Wertguthabenvereinbarung | den Wertguthabenvereinbarungen |
Akkusativ | die Wertguthabenvereinbarung | die Wertguthabenvereinbarungen |
Worttrennung:
- Wert·gut·ha·ben·ver·ein·ba·rung, Plural: Wert·gut·ha·ben·ver·ein·ba·run·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈveːɐ̯tɡuːthaːbn̩fɛɐ̯ˌʔaɪ̯nbaːʁʊŋ], [ˈvɛʁtɡuːthaːbn̩fɛɐ̯ˌʔaɪ̯nbaːʁʊŋ]
- Hörbeispiele: Wertguthabenvereinbarung (Info)
Bedeutungen:
- [1] schriftliche Vereinbarung über den Aufbau eines Wertguthabens
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Wertguthaben und Vereinbarung
Beispiele:
- [1] „Eine Wertguthabenvereinbarung liegt vor, wenn 1. der Aufbau des Wertguthabens auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgt, […]“[1]
- [1] „Wertguthabenvereinbarungen sollen (längerfristige) Freistellungen von der Arbeitsleistung unter Verwendung eines aufgebauten Wertguthabens ermöglichen.“[2]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [(1)] Wikipedia-Artikel „Wertguthaben“
Quellen:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV), § 7b Wertguthabenvereinbarung, abgerufen am 12. Februar 2017
- Lexikon für das Lohnbüro 2017. Arbeitslohn, Lohnsteuer und Sozialversicherung von A-Z. Hüthig Jehle Rehm, 2017, Seite 441 (Zitiert nach Google Books)
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