Wohltätigkeitsveranstaltung

Wohltätigkeitsveranstaltung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Wohltätigkeitsveranstaltung die Wohltätigkeitsveranstaltungen
Genitiv der Wohltätigkeitsveranstaltung der Wohltätigkeitsveranstaltungen
Dativ der Wohltätigkeitsveranstaltung den Wohltätigkeitsveranstaltungen
Akkusativ die Wohltätigkeitsveranstaltung die Wohltätigkeitsveranstaltungen

Worttrennung:

Wohl·tä·tig·keits·ver·an·stal·tung, Plural: Wohl·tä·tig·keits·ver·an·stal·tun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈvoːltɛːtɪçkaɪ̯t͡sfɛɐ̯ˌʔanʃtaltʊŋ]
Hörbeispiele:  Wohltätigkeitsveranstaltung (Info)

Bedeutungen:

[1] Veranstaltung, deren Erlös zur Verbesserung der Situation von Bedürftigen oder Organisationen verwendet wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Wohltätigkeit und Veranstaltung sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Veranstaltung

Unterbegriffe:

[1] Benefizkonzert, Wohltätigkeitsball, Wohltätigkeitsbasar, Wohltätigkeitskonzert

Beispiele:

[1] „Fergie, die Mutter, entrüstete sich ebenfalls; die Yorks würden von den Medien belästigt, sagte sie an einer vorweihnachtlichen Wohltätigkeitsveranstaltung.[1]
[1] „Gottschalk hielt sich demnach bei einer Wohltätigkeitsveranstaltung in München auf, als die Flammen auf sein Haus übergriffen.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

eine Wohltätigkeitsveranstaltung besuchen

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Wohltätigkeitsveranstaltung“, Seite 1184.
[1] Duden online „Wohltätigkeitsveranstaltung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wohltätigkeitsveranstaltung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWohltätigkeitsveranstaltung
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Wohltätigkeitsveranstaltung

Quellen:

  1. Prinz Andrew lässt seinem Zorn freien Lauf. Abgerufen am 11. August 2019.
  2. Villa von Thomas Gottschalk abgebrannt. Abgerufen am 11. August 2019.
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