Wohnungsinhaber
Wohnungsinhaber (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Wohnungsinhaber | die Wohnungsinhaber |
Genitiv | des Wohnungsinhabers | der Wohnungsinhaber |
Dativ | dem Wohnungsinhaber | den Wohnungsinhabern |
Akkusativ | den Wohnungsinhaber | die Wohnungsinhaber |
Worttrennung:
- Woh·nungs·in·ha·ber, Plural: Woh·nungs·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈvoːnʊŋsˌʔɪnhaːbɐ]
- Hörbeispiele: Wohnungsinhaber (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, welche die Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Person
Beispiele:
- [1] „Das Wohnungsblatt ist vom Eigentümer des Gebäudes oder von seinem Bevollmächtigten auszufüllen, wenn die begründete Vermutung besteht, dass ein Wohnungsinhaber nicht vorhanden oder nicht erreichbar ist.“[1]
Übersetzungen
[1] Person, welche die Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Suchergebnisse für „Wohnungsinhaber“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wohnungsinhaber“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Wohnungsinhaber“
- [1] Duden online „Wohnungsinhaber“
Quellen:
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