Zeugenbeistand
Zeugenbeistand (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Zeugenbeistand | die Zeugenbeistände |
Genitiv | des Zeugenbeistandes des Zeugenbeistands |
der Zeugenbeistände |
Dativ | dem Zeugenbeistand dem Zeugenbeistande |
den Zeugenbeiständen |
Akkusativ | den Zeugenbeistand | die Zeugenbeistände |
Worttrennung:
- Zeu·gen·bei·stand, Plural: Zeu·gen·bei·stän·de
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡sɔɪ̯ɡn̩ˌbaɪ̯ʃtant]
- Hörbeispiele: Zeugenbeistand (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, Prozessrecht, Deutschland: Rechtsanwalt, der einen Zeugen in einem Straf- oder Zivilprozess berät und unterstützt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Zeuge und Beistand mit dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsbeistand, Beistand
Beispiele:
- [1] „Enrico T. muss heute genau aufpassen, was er sagt. So genau, dass ihm bei seiner Aussage im NSU-Prozess ein Anwalt zur Seite steht. Als er Mitte März zum ersten Mal im Gerichtssaal erschienen war, hatten mehrere Verteidiger der Angeklagten einen Zeugenbeistand für ihn gefordert – mit Erfolg: T. durfte vorerst gehen. Nun ist er erneut geladen.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Zeugenbeistand“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zeugenbeistand“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zeugenbeistand“
Quellen:
- Tom Sundermann: Der Mann zwischen den Ländern. In: Zeit Online. 28. April 2014, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 1. April 2019).
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: abzusteigenden
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