Zutrittsverbot
Zutrittsverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Zutrittsverbot | die Zutrittsverbote |
Genitiv | des Zutrittsverbots des Zutrittsverbotes |
der Zutrittsverbote |
Dativ | dem Zutrittsverbot | den Zutrittsverboten |
Akkusativ | das Zutrittsverbot | die Zutrittsverbote |
Worttrennung:
- Zu·tritts·ver·bot, Plural: Zu·tritts·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡suːtʁɪt͡sfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Zutrittsverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Untersagung, ein Gebäude, Gelände oder einen Raum zu betreten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Zutritt und Verbot mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Zutrittsbeschränkung
Gegenwörter:
- [1] Zutrittserlaubnis, Zutrittsrecht
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Die Warnanschläge ‚Gefahr durch Kran – Aufenthalt unter der schwebenden Last verboten!‘, die Betriebs- und Wartungsvorschriften und das Zutrittsverbot zum Kran für Unbefugte sind deutlich sichtbar anzuschlagen.“[1]
Übersetzungen
[1] Untersagung, ein Gebäude, Gelände oder einen Raum zu betreten
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Zutrittsverbot“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zutrittsverbot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zutrittsverbot“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zutrittsverbot“
Quellen:
- Tiroler Landesregierung: Land- und forstwirtschaftliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzverordnung – LFSG-VO, § 29. 14. November 2001, abgerufen am 10. Oktober 2020.
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