apothekenpflichtig
apothekenpflichtig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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apothekenpflichtig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:apothekenpflichtig |
Worttrennung:
- apo·the·ken·pflich·tig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [apoˈteːkn̩ˌp͡flɪçtɪç], [apoˈteːkn̩ˌp͡flɪçtɪk]
- Hörbeispiele: apothekenpflichtig (Info), apothekenpflichtig (Info)
Bedeutungen:
- [1] Medikamente: nur in Apotheken erhältlich
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Apotheke, dem Fugenelement -n und dem Suffix -pflichtig
Beispiele:
- [1] „Im Deutschen Reich wurde Heroin erst 1917 als Betäubungsmittel klassifiziert und damit apothekenpflichtig.“[1]
- [1] „Klar ist, dass die Standesvertretung der Apotheker keinen Einfluss darauf hat, welche Arzneimittel apothekenpflichtig sind und somit nicht in Drogerien verkauft werden dürfen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] apothekenpflichtige Arzneimittel, apothekenpflichtige Medikamente
Übersetzungen
[1] Medikamente: nur in Apotheken erhältlich
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Apothekenpflicht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „apothekenpflichtig“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „apothekenpflichtig“
- [1] The Free Dictionary „apothekenpflichtig“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „apothekenpflichtig“
- [1] Duden online „apothekenpflichtig“
Quellen:
- Die Zeit, 06.04.1990, Nr. 15; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „apothekenpflichtig“
- Melanie Höhn: Drogeriekonzern dm will Apotheken-Produkte verkaufen. Pharmazeutische Zeitung, 23. März 2022, abgerufen am 28. Februar 2023.
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