einzuklagen

einzuklagen (Deutsch)

Erweiterter Infinitiv

Worttrennung:

ein·zu·kla·gen

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯nt͡suˌklaːɡn̩]
Hörbeispiele:

Grammatische Merkmale:

  • erweiterter Infinitiv Aktiv des Verbs einklagen
einzuklagen ist eine flektierte Form von einklagen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:einklagen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag einklagen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.
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