einzuklagen
einzuklagen (Deutsch)
Erweiterter Infinitiv
Worttrennung:
- ein·zu·kla·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nt͡suˌklaːɡn̩]
- Hörbeispiele: —
Grammatische Merkmale:
- erweiterter Infinitiv Aktiv des Verbs einklagen
einzuklagen ist eine flektierte Form von einklagen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:einklagen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag einklagen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
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