einklagen
einklagen (Deutsch)
Verb
Person | Wortform | |||
---|---|---|---|---|
Präsens | ich | klage ein | ||
du | klagst ein | |||
er, sie, es | klagt ein | |||
Präteritum | ich | klagte ein | ||
Konjunktiv II | ich | klagte ein | ||
Imperativ | Singular | klag ein! klage ein! | ||
Plural | klagt ein! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
eingeklagt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:einklagen |
Worttrennung:
- ein·kla·gen, Präteritum: klag·te ein, Partizip II: ein·ge·klagt
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nˌklaːɡn̩]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] durch Beschwerde/Anspruchshaltung (Klagen) zu erhalten versuchen
- [2] durch Forderung über ein Gericht (eine Klage) zusprechen lassen; auf dem Klagewege erreichen/erhalten
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
- [1] fordern
Gegenwörter:
- [1] verzichten
Beispiele:
- [1] Wir sollten bei unseren lieben Nachbarn Solidarität einklagen. Das ist doch das mindeste.
- [2] Nachdem der Täter verurteilt wurde, will das Opfer jetzt eine Entschädigung einklagen.
- [2] Meine Nichte will sich in ihren Wunschstudiengang einklagen und rechnet sich gute Chancen aus.
Wortbildungen:
- Einklage
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „einklagen“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „einklagen“
- [2] The Free Dictionary „einklagen“
- [1, 2] Duden online „einklagen“
- [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „einklagen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „einklagen“
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