handlungsutilitaristisch
handlungsutilitaristisch (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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handlungsutilitaristisch | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:handlungsutilitaristisch |
Worttrennung:
- hand·lungs·uti·li·ta·ris·tisch, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈhandlʊŋsʔutilitaˌʁɪstɪʃ]
- Hörbeispiele:
handlungsutilitaristisch (Info)
Bedeutungen:
- [1] den Handlungsutilitarismus betreffend
Herkunft:
- Desubstantivierung von Handlungsutilitarismus
Gegenwörter:
- [1] interessenutilitaristisch, präferenzutilitaristisch, regelutilitaristisch
Oberbegriffe:
- [1] utilitaristisch
Beispiele:
- [1] „Die bekanntesten Prinzipien der Alltagsmoral sind in diesem Sinne individualistisch und fügen sich deshalb am ehsten in eine handlungsutilitaristische Einzelbeurteilung.“[1]
- [1] „Nach handlungsutilitaristischen Kriterien muß bei jedem einzelnen Fall einer möglichen Strafverhängung geprüft werden, ob eine Strafe unter diesen speziellen Bedingungen die gesellschaftliche Nutzensumme erhöht oder nicht.“[2]
- [1] „Das gibt ihnen aber keine handlungsutilitaristische Rechtfertigung des Lügeverbots selbst, und dessen sind sie sich in aller Regel auch bewusst.“[3]
- [1] „Und der handlungsutilitaristische ‚Verantwortlichkeitsbegriff‘ würde […] lauten: Wenn es gute Konsequenzen hat, jemandem einen Vorwurf zu machen, und wenn es schlechte Konsequenzen hat, dann ist derjenige ‚verantwortlich‘.“[4]
- [1] „Auch bei der zweiten Variante des Regelutilitarismus kann einer Reduktion auf handlungsutilitaristische Prinzipien nur dadurch gebeugt werden, daß die Geltung der Regel und damit die Forderung nach ihrer Beachtung unabhängig von der Tatsache ist, ob eine konkrete Einzelhandlung […] tatsächlich keine schlechteren Folgen hat als ihre Alternativen […].“[5]
Übersetzungen
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Quellen:
- Anton Leist: Kollektive Güter und individuelle Verantwortung in Analyse und Kritik, S. 180 als PDF
- Philosophische Fakultät der Universität Düsseldorf: Die Rechtfertigung des strafrechtlichen Verantwortunsprinzips auf der Grundlage des Utilitätsprinzips, S. 13
- Christian Müller, Frank Trosky, Marion Weber (Hg.): Ökonomie als allgemeine Theorie menschlichen Verhaltens, S. 285 bei Google Books
- Hans Michael Baumgartner: Schuld und Verantwortung, S. 66 bei Google Books
- Michael Baumann: Zweckrationalität und Strafrecht, S. 209 bei Google Books
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