klägerischerseits

klägerischerseits (Deutsch)

Adverb

Worttrennung:

klä·ge·ri·scher·seits

Aussprache:

IPA: [ˈklɛːɡəʁɪʃɐzaɪ̯t͡s]
Hörbeispiele:  klägerischerseits (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: seitens des Klägers, durch den Kläger

Herkunft:

zu klägerisch

Gegenwörter:

[1] beklagtischerseits

Beispiele:

[1] „Zur Begründung der Berufung wurde klägerischerseits vorgetragen, nach § 95 Abs. 6 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) und § 27 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) könne nur der Zulassungsausschuss und nicht der beklagte Berufungssausschuss eine Zulassung entziehen.“[1]
[1] „Schließlich müssen alle diese Ausführungen in der Revision aber auch am Neuerungsverbot scheitern, weil die beklagte Partei bis Schluß der Verhandlung erster Instanz zur klägerischerseits angebotenen Sicherstellung keinerlei Bestreitungsvorbringen, insbesondere dahin, daß diese nicht ausreichend sei, erstattet hatte.“[2]
[1] „Seit Ergehen dieses klägerischerseits angerufenen Urteils hat sich die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauchsverbot im Arbeitsverhältnis allerdings stark weiterentwickelt.“[3]
[1] „Dass dies unzutreffend ist und die dargelegten Erwägungen verfehlt sind, wird klägerischerseits ebenso wenig dargelegt wie eine Schlechterstellung durch die Kombination der Verfahrensarten.“[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] etwas wird klägerischerseits beantragt/behauptet/eingebracht/eingeführt/geltend gemacht/vorgebracht/vorgetragen

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „klägerischerseits
[1] Duden online „klägerischerseits
[1] Jochen Splett: Deutsches Wortfamilienwörterbuch. Band 6: Kampfer – KZ, De Gruyter, Berlin 2009, ISBN 978-3-11-018320-7, Seite 193.

Quellen:

  1. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 04.02.2009, L 12 KA 492/07 (via juris).
  2. Oberster Gerichtshof (Österreich), 14.07.1999, 7 Ob 135/99z (via www.ris.bka.gv.at).
  3. Schweizerisches Bundesgericht, Urteil vom 04.05.2005, 4C.42/2005 = BGE 131 III 439 S. 443.
  4. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2017, OVG 70 A 2.15 (via juris).
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