Kläger
Kläger (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Kläger | die Kläger |
Genitiv | des Klägers | der Kläger |
Dativ | dem Kläger | den Klägern |
Akkusativ | den Kläger | die Kläger |
Nebenformen:
- veraltet: Klager
Worttrennung:
- Klä·ger, Plural: Klä·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈklɛːɡɐ], auch: [ˈkleːɡɐ]
- Hörbeispiele: Kläger (Info), —
- Reime: -ɛːɡɐ, -eːɡɐ
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
- [2] jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
- [3] Anwalt, der für den Kläger[1] tätig wird
- [4] Akkusativ
Herkunft:
- Das Substantiv geht auf das althochdeutsche klagāri und das mittelhochdeutsche klager und kleger (Klagender, Trauernder, Ankläger vor Gericht) zurück.[1]
Synonyme:
- [2] Klagender, Trauernder
- [3] Klägervertreter
Gegenwörter:
- [1] Beklagter
Weibliche Wortformen:
- [1–3] Klägerin
Oberbegriffe:
- [1] Partei
- [4] Akkusativ, Wenfall, 4. Fall, veraltet: Anklagefall, Klageendung, Klagefall
Unterbegriffe:
- [1] Berufungskläger, Gegenkläger, Mitkläger, Nebenkläger, Privatkläger, Widerkläger
Beispiele:
- [1] Der Kläger muss noch den Kostenvorschuss einzahlen.
- [1] „Im folgenden Fall allerdings bekam der Kläger immerhin den Preis für den kuriosesten Gerichtsfall.“[2]
- [2] Nach dem Tod des alten Ratsherren gingen tagelang die Kläger vor seinem Hause auf und ab.
- [3] Der Geschädigte selbst erschien nicht, aber sein Kläger war zugegen.
- [4] Der Nominativ ist der Nenner, der Genitiv Besitzer, Zeuger, der Dativ ist der Geber und der Akkusativ der Kläger.
Redewendungen:
Wortbildungen:
- klägerisch, Klägerschaft, Klägervertreter
Übersetzungen
[1] Rechtssprache: jemand, der vor Gericht eine Klage führt
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[2] jemand, der über irgendetwas klagt oder um jemanden/etwas trauert
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[3]
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[4] Akkusativ
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kläger“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kläger“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kläger“
- [1] The Free Dictionary „Kläger“
- [1–4] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Kläger“
Quellen:
- Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9, unter „Klage“, Seite 659
- Kaya Yanar: Made in Germany. 3. Auflage. Wilhelm Heyne, München 2011, ISBN 978-3-453-60204-5, Seite 203/5.
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