Gegenkläger
Gegenkläger (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Gegenkläger | die Gegenkläger |
Genitiv | des Gegenklägers | der Gegenkläger |
Dativ | dem Gegenkläger | den Gegenklägern |
Akkusativ | den Gegenkläger | die Gegenkläger |
Worttrennung:
- Ge·gen·klä·ger, Plural: Ge·gen·klä·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌklɛːɡɐ]
- Hörbeispiele: Gegenkläger (Info), Gegenkläger (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: beklagte Person, die eine Gegenklage anstrengt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Kläger
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Widerkläger
Weibliche Wortformen:
- [1] Gegenklägerin
Beispiele:
- [1] Klage wurde eingereicht und mehrere Gegenklagen – und fünf Jahre später hatten weder Kläger noch Gegenkläger mehr davon als einen Haufen Gutachten.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] als Gegenkläger auftreten
Übersetzungen
[1] Rechtswesen: beklagte Person, die eine Gegenklage anstrengt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenkläger“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenkläger“
- [1] Duden online „Gegenkläger“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gegenkläger“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Gegenkläger“
- [1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Gegenkläger“
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.