Gegenklägerin

Gegenklägerin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Gegenklägerin die Gegenklägerinnen
Genitiv der Gegenklägerin der Gegenklägerinnen
Dativ der Gegenklägerin den Gegenklägerinnen
Akkusativ die Gegenklägerin die Gegenklägerinnen

Worttrennung:

Ge·gen·klä·ge·rin, Plural: Ge·gen·klä·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌklɛːɡəʁɪn]
Hörbeispiele:  Gegenklägerin (Info),  Gegenklägerin (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: beklagte weibliche Person oder Partei, die eine Gegenklage anstrengt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gegenkläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

[1] Widerklägerin

Männliche Wortformen:

[1] Gegenkläger

Beispiele:

[1] Klage wurde eingereicht und Gegenklage – und fünf Jahre später hatten weder Klägerin noch Gegenklägerin mehr davon als einen Haufen Gutachten.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] als Gegenklägerin auftreten

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Duden online „Gegenklägerin
[1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Gegenklägerin
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