klagbar
klagbar (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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klagbar | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:klagbar |
Worttrennung:
- klag·bar, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈklaːkbaːɐ̯]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] so, dass es vor Gericht gebracht werden kann
Gegenwörter:
- [1] unklagbar
Beispiele:
- [1] „Das wachsende Bedürfnis nach Ruhe und die steigende Unrast und Unruhe des modernen Lebens führte ganz von selbst dazu, dass der Lärm in die Reihe der klagbaren Delikte aufgenommen wurde.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Theodor Lessing: Der Lärm. In: Projekt Gutenberg-DE. (URL, abgerufen am 19. Februar 2022).
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