ladungsfähig
ladungsfähig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
---|---|---|---|---|
ladungsfähig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:ladungsfähig |
Worttrennung:
- la·dungs·fä·hig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈlaːdʊŋsˌfɛːɪç], [ˈlaːdʊŋsˌfɛːɪk]
- Hörbeispiele: ladungsfähig (Info), ladungsfähig (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: so geartet, dass damit ein Zugang zu einer Person gewährleistet/möglich ist, dass eine Zustellung eines Dokumentes erfolgen kann
Beispiele:
- [1] Wir sind noch dabei, eine ladungsfähige Adresse zu ermitteln.
- [1] Die ladungsfähige Anschrift ist in der Regel und in der juristischen Praxis der nachgewiesene Wohnsitz einer Person.
- [1] „Die Angabe der ladungsfähigen Adresse ist daher eine zwingende Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erhebung einer Klage vor den ordentlichen Gerichten.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ladungsfähig“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „ladungsfähig“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „ladungsfähig“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „ladungsfähig“
Quellen:
- Ladungsfähige Anschrift. Abgerufen am 5. August 2021.
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