rückbestätigt
rückbestätigt (Deutsch)
Adjektiv
- Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.
Partizip II
Worttrennung:
- rück·be·stä·tigt
Aussprache:
- IPA: [ˈʁʏkbəˌʃtɛːtɪçt], [ˈʁʏkbəˌʃtɛːtɪkt]
- Hörbeispiele: —
Grammatische Merkmale:
- Partizip Perfekt des Verbs rückbestätigen
rückbestätigt ist eine flektierte Form von rückbestätigen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:rückbestätigen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag rückbestätigen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
Konjugierte Form
Worttrennung:
- rück·be·stä·tigt
Aussprache:
- IPA: [ˈʁʏkbəˌʃtɛːtɪçt], [ˈʁʏkbəˌʃtɛːtɪkt]
- Hörbeispiele: —
Grammatische Merkmale:
- 3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs rückbestätigen
- 2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv der Nebensatzkonjugation des Verbs rückbestätigen
rückbestätigt ist eine flektierte Form von rückbestätigen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:rückbestätigen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag rückbestätigen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
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