steuer zu
steuer zu (Deutsch)
Konjugierte Form
Nebenformen:
- 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv: steuere zu
- 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Hauptsatzkonjugation: steuere zu
- 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv: steure zu
- 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Hauptsatzkonjugation: steure zu
Worttrennung:
- steu·er zu
Aussprache:
- IPA: [ˌʃtɔɪ̯ɐ ˈt͡suː]
- Hörbeispiele: —
Grammatische Merkmale:
- 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs zusteuern
- 1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv der Hauptsatzkonjugation des Verbs zusteuern
steuer zu ist eine flektierte Form von zusteuern. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:zusteuern. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag zusteuern. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |
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