verbotswidrig
verbotswidrig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
---|---|---|---|---|
verbotswidrig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:verbotswidrig |
Worttrennung:
- ver·bots·wid·rig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈboːt͡sˌviːdʁɪç], [fɛɐ̯ˈboːt͡sˌviːdʁɪk]
- Hörbeispiele:
verbotswidrig (Info), verbotswidrig (Info)
Bedeutungen:
- [1] ein geltendes Verbot missachtend
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Verbot und widrig mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Der Jugendliche habe mit einem Elektroroller wiederholt verbotswidrig den Gehweg benutzt.“[1]
- [1] „Als Rechtsgrundlagen für das Abschleppen eines verbotswidrig parkenden Fahrzeugs von einem Sonderparkplatz für E-Autos scheiden Besitzschutz- oder Unterlassungsansprüche aus, da sich der Sonderparkplatz weder im Besitz noch im Eigentum des den Park- und Ladeplatz begehrenden E-Auto-Fahrers befindet.“[2]
- [1] „Gegen eine aus diesem Grund verhängte Geldbuße für die verbotswidrige Nutzung seines Handys hat der Autofahrer Berufung eingelegt.“[3]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verbotswidrig“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „verbotswidrig“
- [*] The Free Dictionary „verbotswidrig“
- [1] Duden online „verbotswidrig“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „verbotswidrig“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „verbotswidrig“
Quellen:
- Augenzeugen filmen gewaltsamen Polizeieinsatz in Hamburg. In: Spiegel Online. 18. August 2020, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 30. August 2020).
- Uwe Lenhart: Was gegen Falschparker an der E-Säule hilft. In: FAZ.NET. 10. Juni 2019, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 30. August 2020).
- Recht: Bereits das Halten des Handys ist Verstoß. In: Welt Online. 20. Oktober 2019, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 30. August 2020).
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