vermögensbildende Leistung
vermögensbildende Leistung (Deutsch)
Substantiv, f, Wortverbindung, adjektivische Deklination
starke Deklination ohne Artikel | ||
Singular | Plural | |
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Nominativ | vermögensbildende Leistung | vermögensbildende Leistungen |
Genitiv | vermögensbildender Leistung | vermögensbildender Leistungen |
Dativ | vermögensbildender Leistung | vermögensbildenden Leistungen |
Akkusativ | vermögensbildende Leistung | vermögensbildende Leistungen |
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | die vermögensbildende Leistung | die vermögensbildenden Leistungen |
Genitiv | der vermögensbildenden Leistung | der vermögensbildenden Leistungen |
Dativ | der vermögensbildenden Leistung | den vermögensbildenden Leistungen |
Akkusativ | die vermögensbildende Leistung | die vermögensbildenden Leistungen |
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …) | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | eine vermögensbildende Leistung | keine vermögensbildenden Leistungen |
Genitiv | einer vermögensbildenden Leistung | keiner vermögensbildenden Leistungen |
Dativ | einer vermögensbildenden Leistung | keinen vermögensbildenden Leistungen |
Akkusativ | eine vermögensbildende Leistung | keine vermögensbildenden Leistungen |
Worttrennung:
- ver·mö·gens·bil·den·de Leis·tung, Plural: ver·mö·gens·bil·den·de Leis·tun·gen
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈmøːɡn̩sˌbɪldn̩də ˈlaɪ̯stʊŋ]
- Hörbeispiele: vermögensbildende Leistung (Info), vermögensbildende Leistung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: vom Arbeitgeber auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Anlagekonto überwiesene staatlich geförderte Zahlung
Sinnverwandte Wörter:
Beispiele:
- [1] „In vielen Tarifverträgen sind sogenannte vermögensbildende Leistungen vorgesehen.“[1]
- [1] „Gemäß Manteltarifvertrag stehen den Auszubildenden vermögensbildende Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 40 € monatlich zu.“[2]
- [1] „In diesen Fällen wird die vermögensbildende Leistung ausschließlich vom Arbeitnehmer erbracht.“[3]
- [1] „Der Auszubildende erhält eine vermögensbildende Leistung, die in ihrer Höhe den vermögenswirksamen Leistungen des ‚Tarifvertrages für das private Bankgewerbe über Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz‘ entpricht.“[4]
- [1] „Schafft er diese Anlagemöglichkeiten, nachdem er zuvor schon vermögensbildende Leistungen in anderer Form gewährt hat, so wird er nicht nachträglich die Wahlmöglichkeit seiner Mitarbeiter zu Gunsten der in seinem Betrieb liegenden Verwendungsmöglichkeiten einschränken dürfen.“[5]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Oliver Heuchert: ZDF WISO, Mehr Geld für Familien. Campus, 2009, Seite 207 (Google Books, abgerufen am 5. November 2016)
- Wolfgang Grundmann: Bankwirtschaft. Offene und programmierte Aufgaben mit Lösungen. Springer, 2013, Seite 344 (Google Books, abgerufen am 5. November 2016)
- R. R. Schultz: Einführung in das Personalwesen. Betriebliche und gesellschaftspolitische Aspekte. Springer, 2013, Seite 85 (Google Books, abgerufen am 5. November 2016)
- Wolfgang Sommer: Ausbildungskompass Bankkaufleute. Springer, 2013, Seite 33 (Google Books, abgerufen am 4. November 2016)
- Hubert Heveling: Anlageformen. Staatliche Sparförderung. Springer, 2013, Seite 49 (Google Books, abgerufen am 5. November 2016)
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