Überholverbot

Überholverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Überholverbot die Überholverbote
Genitiv des Überholverbotes
des Überholverbots
der Überholverbote
Dativ dem Überholverbot
dem Überholverbote
den Überholverboten
Akkusativ das Überholverbot die Überholverbote

Worttrennung:

Über·hol·ver·bot, Plural: Über·hol·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [yːbɐˈhoːlfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Überholverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Vorschrift, die besagt, dass andere Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs überholen und dem Substantiv Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] Als das Überholverbot endete, überholte er den LWK.
[1] „Autofahrer müssen sich auf das neue Verbotsschild ‚Überholverbot von Zweirädern‘ einstellen.“[1]
[1] „Mit einem Überholverbot für Lkw und anderen Maßnahmen will Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee die Staus auf deutschen Autobahnen verringern und unnötigen Benzinverbrauch drosseln.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Überholverbot
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalÜberholverbot
[1] The Free Dictionary „Überholverbot
  1. Uwe Lenhart: Der Führerschein ist schneller weg. In: FAZ.NET. 4. Mai 2020, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 12. August 2020).
  2. Tiefensee will Laster auf rechte Spur verbannen. In: FAZ.NET. 29. Juni 2008, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 12. August 2020).
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