Überholverbot
Überholverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Überholverbot | die Überholverbote |
Genitiv | des Überholverbotes des Überholverbots |
der Überholverbote |
Dativ | dem Überholverbot dem Überholverbote |
den Überholverboten |
Akkusativ | das Überholverbot | die Überholverbote |
Worttrennung:
- Über·hol·ver·bot, Plural: Über·hol·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [yːbɐˈhoːlfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Überholverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Vorschrift, die besagt, dass andere Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs überholen und dem Substantiv Verbot
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] Als das Überholverbot endete, überholte er den LWK.
- [1] „Autofahrer müssen sich auf das neue Verbotsschild ‚Überholverbot von Zweirädern‘ einstellen.“[1]
- [1] „Mit einem Überholverbot für Lkw und anderen Maßnahmen will Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee die Staus auf deutschen Autobahnen verringern und unnötigen Benzinverbrauch drosseln.“[2]
Übersetzungen
[1] Vorschrift, die besagt, dass andere Fahrzeuge nicht überholt werden dürfen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Überholverbot“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Überholverbot“
- [1] The Free Dictionary „Überholverbot“
- Uwe Lenhart: Der Führerschein ist schneller weg. In: FAZ.NET. 4. Mai 2020, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 12. August 2020).
- Tiefensee will Laster auf rechte Spur verbannen. In: FAZ.NET. 29. Juni 2008, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 12. August 2020).
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