Abfallverbringung
Abfallverbringung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Abfallverbringung | die Abfallverbringungen |
Genitiv | der Abfallverbringung | der Abfallverbringungen |
Dativ | der Abfallverbringung | den Abfallverbringungen |
Akkusativ | die Abfallverbringung | die Abfallverbringungen |
Worttrennung:
- Ab·fall·ver·brin·gung, Plural: Ab·fall·ver·brin·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈapfalfɛɐ̯ˌbʁɪŋʊŋ]
- Hörbeispiele: Abfallverbringung (Info), Abfallverbringung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Transport nicht mehr für den ursprünglichen Gebrauch geeigneter Stoffe oder Güter (über Landesgrenzen)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Abfall und Verbringung
Beispiele:
- [1] „Atommüll, alte Arzneimittel, Batterien und Essensreste landen, legal oder illegal, dort, wo Entsorgung billiger ist; grenzüberschreitende Abfallverbringung nennt man das.“[1]
- [1] „Illegale Abfallverbringung ist in mehrerer Hinsicht problematisch.“[2]
- [1] „Die grenzüberschreitende Abfallverbringung stellt einen hochsensiblen Rechtsbereich dar, der eine weitreichende Bedeutung im Rahmen des geltenden Völker- und Europarechts erfahren hat.“[3]
- [1] „Weiters liege keine Strafbarkeit der Veranlassung einer Verbringung oder einer versuchten Abfallverbringung vor.“[4]
Wortbildungen:
- Abfallverbringungsverordnung
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Artikel „Abfallverbringung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abfallverbringung“
Quellen:
- Heribert Prantl: Die verrückte Idee vom Greisen-Export. In: sueddeutsche.de. 2. November 2012, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 16. Dezember 2017).
- Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den österreichischen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend illegaler [sic!] Müllhandel vom 7. Dezember 2011
- Oliver Frank: Nähe und Autarkie in der Abfallentsorgung. LIT, Münster 2003, Seite 17 (Zitiert nach Google Books)
- Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2016
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