Abschussbefehl
Abschussbefehl (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Abschussbefehl | die Abschussbefehle | 
| Genitiv | des Abschussbefehles des Abschussbefehls | der Abschussbefehle | 
| Dativ | dem Abschussbefehl dem Abschussbefehle | den Abschussbefehlen | 
| Akkusativ | den Abschussbefehl | die Abschussbefehle | 
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Ab·schuss·be·fehl, Plural: Ab·schuss·be·feh·le
Aussprache:
- IPA: [ˈapʃʊsbəˌfeːl]
- Hörbeispiele: Abschussbefehl (Info)
Bedeutungen:
- [1] Befehl, etwas oder jemanden abzuschießen (zu zerstören oder zu töten)
Herkunft:
Beispiele:
- [1] „Nach Einschätzung des Verteidigungsministeriums dürfen die Piloten einen Abschussbefehl trotz unklarer Rechtslage nicht verweigern.“ (tagesschau.de)
Übersetzungen
    
 [1] Befehl, etwas oder jemanden abzuschießen (zu zerstören oder zu töten)
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Abschussbefehl“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abschussbefehl“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abschussbefehl“
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