Anbieterin

Anbieterin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Anbieterin

die Anbieterinnen

Genitiv der Anbieterin

der Anbieterinnen

Dativ der Anbieterin

den Anbieterinnen

Akkusativ die Anbieterin

die Anbieterinnen

Worttrennung:

An·bie·te·rin, Plural: An·bie·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈanˌbiːtəʁɪn]
Hörbeispiele:  Anbieterin (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: weibliche Person, die etwas anbietet; Person, die eine Ware oder Dienstleistung gegen Bezahlung zur Verfügung stellt

Männliche Wortformen:

[1] Anbieter

Unterbegriffe:

[1] Entertainerin, Handelsvertreterin, Händlerin, Marktfrau, Prostituierte, Verkäuferin, Werbefachfrau, Werberin

Beispiele:

[1] Lächerliche 12,73 Euro war das Kerlchen der Welt schließlich wert. Und das, obwohl die Anbieterin hinzugefügt hatte: „Werft einen Blick auf meine anderen Auktionen, so könnt ihr Porto sparen!“[1]
[1] Prostitution wird hoffentlich ein anerkannter Beruf sein. Kein sittenwidriges Geschäft mehr, sondern eine Dienstleistung mit gewissen Rechten auch für die Anbieterin.[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3
[1] canoo.net „Anbieterin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAnbieterin

Quellen:

  1. Bernd Graff: Internet "Biete Ex-Freund + Bier". Internet. In: sueddeutsche.de. 19. April 2006, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 3. Juni 2012).
  2. Alter Beruf mit Zukunft. In: Zeit Online. Nummer 01/1999, 30. Dezember 1998, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 3. Juni 2012).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: anbeten, anbiedern
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