Arbeitnehmerin
Arbeitnehmerin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Arbeitnehmerin
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die Arbeitnehmerinnen
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Genitiv | der Arbeitnehmerin
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der Arbeitnehmerinnen
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Dativ | der Arbeitnehmerin
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den Arbeitnehmerinnen
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Akkusativ | die Arbeitnehmerin
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die Arbeitnehmerinnen
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Worttrennung:
- Ar·beit·neh·me·rin, Plural: Ar·beit·neh·me·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁbaɪ̯tˌneːməʁɪn]
- Hörbeispiele:
Arbeitnehmerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die eine berufliche Anstellung hat
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) des Substantivs Arbeitnehmer mit dem Suffix -in
Gegenwörter:
- [1] Arbeitgeberin
Männliche Wortformen:
- [1] Arbeitnehmer
Beispiele:
- [1] Erika ist mit 87 Jahren unsere älteste Arbeitnehmerin.
- [1] Die Arbeitnehmerinnen des Betriebes beklagten sich über den schlechten Zustand der Damentoilette.
- [1] Eine insgesamt etwa dreieinhalb Monate in einem Betriebe beschäftigte Arbeitnehmerin weigerte sich trotz wiederholter Aufforderungen des Betriebsratsvorsitzenden, sich gewerkschaftlich zu organisieren.[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] canoo.net „Arbeitnehmerin“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Arbeitnehmerin“
- [1] The Free Dictionary „Arbeitnehmerin“
- [1] Duden online „Arbeitnehmerin“
Quellen:
- Kein Rückhalt. In: Zeit Online. Nummer 40/1952, 23. Juli 2008, ISSN 0044-2070 (Deeplink obsolet, URL, abgerufen am 25. März 2010).
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