Beweisführung
Beweisführung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Beweisführung | die Beweisführungen |
Genitiv | der Beweisführung | der Beweisführungen |
Dativ | der Beweisführung | den Beweisführungen |
Akkusativ | die Beweisführung | die Beweisführungen |
Worttrennung:
- Be·weis·füh·rung, Plural: Be·weis·füh·run·gen
Aussprache:
- IPA: [bəˈvaɪ̯sˌfyːʁʊŋ]
- Hörbeispiele: Beweisführung (Info)
Bedeutungen:
- [1] die Art und Weise, wie beziehungsweise die Tatsache, dass die Richtigkeit von etwas nachgewiesen wird
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Beweis und Führung
Beispiele:
- [1] „Damit soll insbesondere der logische Kern der Beweisführung klar herausgestellt werden.“[1]
- [1] „Wenn Aussage gegen Aussage steht, kommt zur Beurteilung, welche Version glaubwürdiger ist, eine Beweisführung durch Aufnahme von Kontrollbeweisen, wie die ergänzende Befragung jener Sachverständigen, deren Hilfestellung durch das Gericht zufolge indizierter psychischer Erkrankung der Beweisperson beansprucht wurde, grundsätzlich in Betracht.“[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beweisführung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beweisführung“
- [1] The Free Dictionary „Beweisführung“
- [1] Duden online „Beweisführung“
Quellen:
- Knut Radbruch: Mathematik in den Geisteswissenschaften. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1989, ISBN 3-525-33552-0, Seite 77.
- Entscheidungstext zu einem Rechtssatz des österreichischen OGH vom 21. Juni 1994
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