Delisting
Delisting (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Delisting | — |
Genitiv | des Delistings des Delisting |
— |
Dativ | dem Delisting | — |
Akkusativ | das Delisting | — |
Worttrennung:
- De·lis·ting, kein Plural
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: Delisting (Info)
Bedeutungen:
- [1] deutsches Kapitalmarktrecht: Beendigung der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, was etwa auf Antrag des Emittenten oder von Amts wegen geschehen kann
Gegenwörter:
- [1] Zulassung
Unterbegriffe:
- [1] kaltes Delisting
Beispiele:
- [1] „An dieser Vertretungsmacht ändert sich auch nichts, wenn intern das Delisting einen Beschluss der Hauptversammlung erfordern sollte.“[1]
- [1] „Zuvor sei den Anteilseignern mit einer Dividendenkürzung von 80 auf fünf Cent und dem angekündigten Delisting ohnehin viel zugemutet worden.“[2]
- [1] „Ein Delisting, also ein Rückzug bislang börsennotierter Aktiengesellschaften von der Börse, kommt inzwischen auch in Deutschland immer häufiger vor.“[3]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Delisting“
- [1] Wolfgang Groß: Rechtsprobleme des Delisting. In: ZHR. Nummer 165, 2001, Seite 145
- [1] BT-Drucks. 13/8933, Seite 54, 74
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Delisting“
Quellen:
- Wolfgang Groß: Rechtsprobleme des Delisting. In: ZHR. Nummer 165, 2001, Seite 157.
- DIS-Aktionäre wehren sich. In: Welt Online. 13. April 2006, ISSN 0173-8437 (URL).
- Michael Stöber: Die Zukunft der Macrotron-Regeln zum Delisting nach den jüngsten Entscheidungen des BVerfG und des BGH. In: Betriebs-Berater. 2014, Seite 9.
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