Diebstahlversicherung
Diebstahlversicherung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Diebstahlversicherung | die Diebstahlversicherungen |
Genitiv | der Diebstahlversicherung | der Diebstahlversicherungen |
Dativ | der Diebstahlversicherung | den Diebstahlversicherungen |
Akkusativ | die Diebstahlversicherung | die Diebstahlversicherungen |
Worttrennung:
- Dieb·stahl·ver·si·che·rung, Plural: Dieb·stahl·ver·si·che·run·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈdiːpʃtaːlfɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ]
- Hörbeispiele: Diebstahlversicherung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Versicherung, die für durch Diebstahl verursachte Schäden aufkommt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Diebstahl und Versicherung
Oberbegriffe:
- [1] Versicherung
Beispiele:
- [1] „Der Versicherungsschutz schließlich ist heute bei allen Mietwagenangeboten in Europa in der Regel ausreichend. Wer allerdings die übliche Selbstbeteiligung bei Vollkasko- und Diebstahlversicherung ausschließen möchte, muss eine Zusatzversicherung für rund sechs Euro pro Tag abschließen.“[1]
Übersetzungen
[1] Versicherung, die für durch Diebstahl verursachte Schäden aufkommt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Diebstahlversicherung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Diebstahlversicherung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Diebstahlversicherung“
- [1] Duden online „Diebstahlversicherung“
Quellen:
- So findet man den günstigsten Mietwagen. In: Welt Online. 13. April 2011, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 24. Oktober 2022).
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