Duldung
Duldung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Duldung | die Duldungen |
Genitiv | der Duldung | der Duldungen |
Dativ | der Duldung | den Duldungen |
Akkusativ | die Duldung | die Duldungen |
Worttrennung:
- Dul·dung, Plural: Dul·dun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈdʊldʊŋ]
- Hörbeispiele: Duldung (Info)
- Reime: -ʊldʊŋ
Bedeutungen:
- [1] Das Entgegenbringen von Toleranz jemandem oder etwas gegenüber, das Gewährenlassen von jemandem oder etwas
- [2] Deutschland, Aufenthaltsrecht: vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
Herkunft:
Beispiele:
- [1] Die Duldung des jungen Männchens durch das Rudel endet spätestens, wenn es geschlechtsreif wird.
- [1] „Dem Exilpräsidenten war bis in das Jahr 1942 hinein nicht klar, wie viele Deutsche man abschieben könne, denn er wusste natürlich, dass die Tschechen die Unterstützung der Großmächte, jedenfalls ihre Duldung, für die Vertreibung brauchten.“[1]
- [2] Eine Duldung erlischt, wenn der geduldete Ausländer aus Deutschland ausreist.
Wortbildungen:
- [1] Duldungsphase, Duldungsstarre, Duldungsvollmacht
Übersetzungen
[1]
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[2] Deutschland, Aufenthaltsrecht: vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Duldung“
- [2] Wikipedia-Artikel „Duldung (Aufenthaltsrecht)“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Duldung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Duldung“
- [1] The Free Dictionary „Duldung“
Quellen:
- Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 146.
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