Eignerin

Eignerin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Eignerin

die Eignerinnen

Genitiv der Eignerin

der Eignerinnen

Dativ der Eignerin

den Eignerinnen

Akkusativ die Eignerin

die Eignerinnen

Worttrennung:

Eig·ne·rin, Plural: Eig·ne·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯ɡnəʁɪn]
Hörbeispiele:  Eignerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
[2] weibliche Person, die ein Schiff - oder mehrere - besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Eigner

Unterbegriffe:

[1] Anteilseignerin
[2] Bootseignerin, Schiffseignerin

Beispiele:

[1] Marianne ist Eignerin einer Baufirma.
[1] „Zwischen den vergoldeten Stücken taucht plötzlich das Weiß eines Gesichtes auf, die Eignerin, bleich wie eine Trauernde.“[1]
[2] Julia fühlt sich wohl als Eignerin einer Yacht.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eignerin
[*] canoo.net „Eignerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonEignerin
[1, 2] Duden online „Eignerin

Quellen:

  1. James Salter: Ein Spiel und ein Zeitvertreib. Roman. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2000, ISBN 3-499-22440-2, Seite 195.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: innigere, nierigen, reinigen
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