Eignerin
Eignerin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Eignerin
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die Eignerinnen
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Genitiv | der Eignerin
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der Eignerinnen
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Dativ | der Eignerin
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den Eignerinnen
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Akkusativ | die Eignerin
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die Eignerinnen
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Worttrennung:
- Eig·ne·rin, Plural: Eig·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯ɡnəʁɪn]
- Hörbeispiele:
Eignerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
- [2] weibliche Person, die ein Schiff - oder mehrere - besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Eigner
Unterbegriffe:
- [1] Anteilseignerin
- [2] Bootseignerin, Schiffseignerin
Beispiele:
- [1] Marianne ist Eignerin einer Baufirma.
- [1] „Zwischen den vergoldeten Stücken taucht plötzlich das Weiß eines Gesichtes auf, die Eignerin, bleich wie eine Trauernde.“[1]
- [2] Julia fühlt sich wohl als Eignerin einer Yacht.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eignerin“
- [*] canoo.net „Eignerin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Eignerin“
- [1, 2] Duden online „Eignerin“
Quellen:
- James Salter: Ein Spiel und ein Zeitvertreib. Roman. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2000, ISBN 3-499-22440-2, Seite 195.
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